Plagiate als Urlaubsmitbringsel sind nicht grundsätzlich verboten

München (ddp). Eine Markenjeans, eine Designerbrille oder ein trendiger Sportschuh für nur 20 Euro - wenn in manchen Urlaubsorten auf Märkten oder in Geschäften Luxus- oder Markenartikel zu Minipreisen angeboten werden, handelt es sich in der Regel um Fälschungen. Und wer diese kauft, ist sich dessen im Allgemeinen auch bewusst. Kopiert wird fast alles, sogar Cremes und Taschentücher. In den meisten Fällen wandeln die Fälscher den Markennamen leicht ab, dann fehlt mal ein Buchstabe oder es wird einer hinzugefügt. Solche Plagiate aus dem Urlaub nach Deutschland mitzubringen, ist nicht grundsätzlich verboten. «Wer als Privatperson ein oder mehrere gefälschte Produkte für den Eigengebrauch, oder als Mitbringsel im Koffer hat, macht sich nicht strafbar», sagt Klaus Hoffmeister, Leiter der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz beim deutschen Zoll.

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Akte 2010: Michael Bardenhagen & Online-Downloaden.de

Plagiarius

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Jedes Jahr auf´s neue wird er verliehen und keiner will ihn haben. Der Plagiarius wird jährlich von der Aktion Plagiarius e.V. an die dreistesten Fälscher und Nachahmer verliehen. (Foto: Plagiarius e.V.)

Akte 2010: Rattan-Center-Online