Gefälschte Mahnschreiben von Inkassounternehmen im Umlauf

Berlin. In der letzten Zeit kam es gehäuft vor, dass Verbraucher gefälschte Mahnschreiben von verschiedenen Inkassofirmen erhielten. Die betroffenen Personen bekamen Mahnungen über Einkäufe im Versandhandel oder Online-Bestellungen, die sie niemals getätigt hatte. Auch eine Rechnung über diesen angeblichen Einkauf erhielten sie nicht. Lediglich das Mahnschreiben eines Inkassobüros kam per Post zu ihnen nach Hause, verbunden mit einer Gebührenforderung des Inkassounternehmens. Es ist zu vermuten, dass diese Mahnschreiben gefälscht sind.

Da die angeschriebenen Personen niemals einen entsprechenden Einkauf tätigten, dementsprechend auch nicht in Zahlungsverzug kommen konnten, liegt der Verdacht einer Fälschung und damit der eines versuchten Betruges sehr nahe. Zudem zeigen die Schreiben erhebliche Unterschiede zu den ansonsten verschickten Mahnungen. Die Farben auf den Briefbögen weichen vom Original ab, ebenso die Farben des beigelegten Zahlungsvordruckes. Es ist anzunehmen, dass die Betrüger einfach einen Farblaserkopierer bzw. einen Farblaserdrucker verwendeten, um die gefälschten Mahnschreiben zu erstellen.

Der angemahnte Verbraucher kann diese Unterschiede jedoch nicht erkennen, da er in der Regel kein anderes Exemplar einer Inkassomahnung vorliegen hat und ihm dadurch die Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Genau diesen Umstand machen sich die Betrüger zunutze.

Was ist zu tun? Auf keinen Fall sollte bezahlt werden, auch wenn die angeblichen Inkassofirmen Druck aufbauen, indem sie mit Mahnbescheid, einem Gerichtsverfahren, Schufa-Eintrag oder Lohnpfändung und Kontopfändung drohen. Es ist empfehlenswert, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein die ungerechtfertigte Mahnung zu bestreiten und um Vorlage einer Originalvollmacht des Auftraggebers zu bitten, als auch den angeblich abgeschlossenen Vertrag mit einer deutlich lesbaren Unterschrift des Angemahnten in Kopie sich zuschicken zu lassen.

Denn es gilt hier, wie auch in allen anderen Fällen der unberechtigten Forderung, dass derjenige, der das Geld möchte, den zugrundeliegenden Vertrag beweisen muss. Ohne die Vorlage eines Vertrages in Kopie sollten Sie niemals eine Zahlung leisten.

 

In den Fällen des telefonischen Vertragsschlusses verlangen Sie eine Tonaufzeichnung des angeblichen Telefonats auf Audio-CD oder als mp3-File, welches an Ihre E-Mail-Adresse zugeschickt werden soll.

Bei einem online geschlossenen Vertrag bitten Sie um eine ausführliche und nachvollziehbare Erklärung, wie der angebliche Vertragsschluss zustandegekommen sein soll. Lassen Sie sich hierbei die genauen Internetadressen benennen und die Modalitäten, wie und wann der Vertrag zustande gekommen ist.

Erst wenn Sie davon überzeugt sind, dass der Vertrag wirklich geschlossen wurde, und die Hauptforderung damit berechtigt ist, sollten Sie die Mahnung begleichen.

In allen anderen Fällen, in denen unklar bleibt ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, sollten Sie die Mahnungen von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Der Anwalt kennt die Schreiben, die die Inkassounternehmen für gewöhnlich verschicken, und kann genau überprüfen, ob Ihre Mahnung eine Fälschung ist oder nicht. Zudem kann er weitere Schritte einleiten, damit Sie die unberechtigten Forderungen nicht bezahlen müssen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

 
THOMAS SABO - Falscher Onlineshop im Netz

www.thomassabo.com (Originalshop)

Das internationale Lifestylelabel THOMAS SABO ist nicht nur Freunden von exklusiv gefertigtem Silberschmuck ein Begriff. So finden Sie bei THOMAS SABO liebevoll von Hand gearbeitete Sterlingsilber- Kreationen für Sie und Ihn. In der Charm Club Collection präsentieren sich Bettelarmbänder in Ihrer schönsten Form und Vielfalt. Für was Sie sich auch immer entscheiden mögen, jedes einzelne kleine Kunstwerk besticht durch einzigartige Güte und erfrischende Schönheit.

Besonders dreiste Betrüger aus dem asiatischen Raum wollen nun an diesem Erfolg teilhaben und bieten auf u.a. Website gefälschte und minderwertige Produkte unter dem Label THOMAS SABO an. Wir möchten eindringlich darauf hinweisen, dass es sich hier NICHT um Originalprodukte handelt.

Bei der gefälschten Internetseite handelt es sich um folgende:

sabo-fake-site

www.thomassaboonlineshop2010.com (Fakeshop)

Weitere Links zum Thema: - Bei gutefrage.net - Austausch über Erfahrungen mit diesem falschen Shop - hier-

 
Das erste iPhone-4-Plagiat: ephone 4GS
(sb) In Shenzien, China, sind die ersten iPhone-4-Plagiate aufgetaucht, die dem Original von Apple zum Verwechseln ähnlich aussehen. Im Fall des ephone 4GS allerdings sind die ersten Unterschiede bei den verwendeten Materialien auszumachen. So bestehen sowohl Vorder- als auch Rückseite nicht aus Spezialglas. Stattdessen kommt hier gewöhnliche Plastik zum Einsatz. Auch beim scheinbaren Metallrahmen wird ausschließlich lackierte Plastik verwendet. Entsprechend leicht fällt das ephone aus - und bei einem Sturz wohl auch auseinander. Aufgrund des Plastikrahmen weist es anders als Apples Original keine Kerben auf, da die Antennen beim ephone im Gehäuse stecken. Als Betriebssystem kommt ein modifiziertes Linux im iOS-Design zum Einsatz. Der Preis für das ephone 4GS liegt in China bei 590 Yuan, umgerechnet rund 75 Euro. Hierzulande sollte man entsprechend skeptisch auf vermeintlich günstige Angebote reagieren, in denen ein SIM-freies iPhone 4 für weniger als 500 Euro erhältlich ist. Allgemein empfiehlt es sich, bei allen Angeboten von Dritthändlern die optischen Merkmale des iPhone genau zu studieren. So sind Logo und Schriftzug auf der Rückseite des Originals in Silber, wobei die neue Generation auf der Rückseite keinen Kapazitätshinweis mehr besitzt. Zudem sind im Rahmen insgesamt drei schwarze Kerben der getrennten Antennen zu finden. (Quelle: mactechnews.de)

 
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Akte 2010: Michael Bardenhagen & Online-Downloaden.de

Plagiarius

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Jedes Jahr auf´s neue wird er verliehen und keiner will ihn haben. Der Plagiarius wird jährlich von der Aktion Plagiarius e.V. an die dreistesten Fälscher und Nachahmer verliehen. (Foto: Plagiarius e.V.)

Akte 2010: Rattan-Center-Online