Vom angesagten Designer bis zum edlen Wein. Plagiate beliebter Marken boomen - gefälscht wird ohne jeden Skrupel. Taschen, Handys oder Badezimmerarmaturen, selbst gefährliche Arzneimittel und gesundheitsbedenkliches Baby- und Kinderspielzeug überschwemmen den weltweiten Markt.
Wenn der Preis nur gering genug war und das Produkt als Statussymbol bekannt genug, dann sehen viele Käufer von Plagiaten ihr Ansehen bei Freunden und Verwandten nicht gefährdet. Doch die Zeiten in denen nur billige Imitationen von Designer-Handtaschen und Luxusuhren aus dem Urlaub mitgebracht wurden sind vorbei.
Kaum ein Wirtschaftszweig, der nicht von Produktpiraterie betroffen ist. Gefälscht wird vom Polohemd über Salzstreuer, Flugzeugteile, Spielzeug, Medikamente und Medizinische Instrumente alles bis hin zur Küchenausstattung. Was jedoch bei nachgemachten Louis Vuitton Handtaschen "nur peinlich" ist, kann bei imitierten Medikamenten zu lebensbedrohlichen Situationen führen.
| Abmahnung von "Ed Hardy" und "La Martina" |
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(openPR) - Kleidungsstücke bekannter und beliebter Modelabels wie La Martina und Ed Hardy werden auf vielen Plattformen gekauft und verkauft. Eine der beliebtestenten Verkaufsplattformen ist sicherlich Ebay. Im letzten Monat wurden dutzende Verkäufer abgemahnt. Das heißt die Verkäufer wurden aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten sowie Schadensersatz in nicht bezifferter Höhe zu zahlen.
Als Grundlage für diese Verpflichtung werden Verstöße gegen das Urheberrecht und/oder Markenrechtsverstöße genannt.
Was soll also der Abgemahnte tun, der eine solche Abmahnung erhalten hat? Der auf Urheber- und Markenrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, der schon eine Vielzahl solcher Abmahnungen bearbeitet hat, führt dazu aus: "Handelt es sich um ein Plagiat, so sind die Verteidigungschancen eingeschränkt. Dann muß der Abgemahnte damit rechnen zumindest einen Teil der geforderten Kosten zu zahlen. Nach meiner Erfahrung ist der Streitwert bei vielen Abmahnungen allerdings unverhältnismäßig hoch angesetzt. Bei Gelegenheitsverkäufern mag es daher gelingen den Streitwert mit entsprechender Argumentation zu halbieren. Handelt es sich dagegen um ein Original und wird eine Markenrechtsverletzung behauptet, kann es auch gelingen die Abmahnung unter Hinweis auf eine wirksame Erschöpfung der Rechte ganz zurückzuweisen."
Die Überprüfung einer solchen Abmahnung durch einen Anwalt ist also geboten. Dies gilt umso mehr als auch die Unterlassungserklärung auf keinen Fall in der geforderten Form ungeprüft abgegeben werden darf.
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