| Abmahnung von "Ed Hardy" und "La Martina" |
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(openPR) - Kleidungsstücke bekannter und beliebter Modelabels wie La Martina und Ed Hardy werden auf vielen Plattformen gekauft und verkauft. Eine der beliebtestenten Verkaufsplattformen ist sicherlich Ebay. Im letzten Monat wurden dutzende Verkäufer abgemahnt. Das heißt die Verkäufer wurden aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten sowie Schadensersatz in nicht bezifferter Höhe zu zahlen.
Als Grundlage für diese Verpflichtung werden Verstöße gegen das Urheberrecht und/oder Markenrechtsverstöße genannt.
Was soll also der Abgemahnte tun, der eine solche Abmahnung erhalten hat? Der auf Urheber- und Markenrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, der schon eine Vielzahl solcher Abmahnungen bearbeitet hat, führt dazu aus: "Handelt es sich um ein Plagiat, so sind die Verteidigungschancen eingeschränkt. Dann muß der Abgemahnte damit rechnen zumindest einen Teil der geforderten Kosten zu zahlen. Nach meiner Erfahrung ist der Streitwert bei vielen Abmahnungen allerdings unverhältnismäßig hoch angesetzt. Bei Gelegenheitsverkäufern mag es daher gelingen den Streitwert mit entsprechender Argumentation zu halbieren. Handelt es sich dagegen um ein Original und wird eine Markenrechtsverletzung behauptet, kann es auch gelingen die Abmahnung unter Hinweis auf eine wirksame Erschöpfung der Rechte ganz zurückzuweisen."
Die Überprüfung einer solchen Abmahnung durch einen Anwalt ist also geboten. Dies gilt umso mehr als auch die Unterlassungserklärung auf keinen Fall in der geforderten Form ungeprüft abgegeben werden darf.
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